Die kluge Inge Bell, Zweite Vorsitzende Terre des Femmes Deutschland, die von der Lobby für “Sexarbeit” drei Wochen auf TWITTER unrechtmässig gesperrt war bis ihr Anwalt intervenierte, teilte auf TWITTER das Urteil des Berliner Sozialgerichts, siehe Pressemitteilung https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1227349.php
Hier der TWEET von Inge Bell und eine Kurzzusammenfassung von Regula Stämpfli, Politphilosohin/Bestsellerautorin.
Jobcenter darf Prostituierte nicht zur Arbeit zwingen – Zusammenfassung von Regula Stämpfli
Das Sozialgericht Berlin hat in einer Pressemitteilung einen Richtungsentscheid gefällt. Eine Prostituierte hat ihren „Beruf“ aufgegeben und das Jobcenter wollte sie zwingen, diese „freiwillige, selbstverschuldete Beendigung der Erwerbstätigkeit“ entweder wieder aufzunehmen oder das im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechtes garantierte Aufenthaltsbewilligung aufzugeben. Die 32jährige Klägerin aus Bulgarien darf aber nun in Deutschland bleiben, obwohl sie nicht mehr als Prostituierte arbeiten will.
Das Berliner Sozialgericht hat nun festgestellt, dass „Aus der staatlichen Schutzpflicht für die Menschenwürde folge, dass Prostitution als unzumutbar anzusehen sei.“
Der Entscheid erleichtert es den Osteuropäerinnen, aus der Prostitution auszusteigen und in Deutschland zu bleiben. Denn bisher wollten die Jobcenter Frauen dazu zwingen, als Selbständige im Gewerbe weiterhin tätig zu bleiben oder das Aufenthaltsrecht und somit auch das Recht auf Sozialleistungen zu verlieren. Doch das Sozialgericht stellt punkto Menschenwürde fest: „Eine objektiv zumutbare Arbeit, deren Ausübung der Staat von niemanden verlangen kann, werde nicht deshalb zumutbar, weil die Person sie zeitweise ertragen hat.“
Regula Stämpfli nimmt dieses Urteil auf in der Hoffnung, dass das deutschsprachige Feuilleton zur Kenntnis nimmt, dass Prostitution nun auch gerichtlich festgestellt, kein „Job wie jeder andere“ ist.