Frauen schlafen anders. Regula Stämpfli in der “Die Weltwoche 22/26” über das Paradoxon, dass Frauenmedizin endlich höheren Stellenwert kriegt (dank uns Feministinnen), gleichzeitig in Medien, Universitäten und Kulturbetrieb behauptet wird, “Frauen” gäbe es nicht als Biologie, sondern nur als Sprechakt. “Der Körper ist keine Verhandlungssache.” Von Regula Staempfli.

“Die Biologie ist kein Nebenschauplatz, sondern die Hauptsache. Der weibliche Körper ist keine These – und er verschwindet nicht, nur weil es politisch opportun erscheint.” Gleichzeitig erklärt Regula Stämpfli den Entscheid des EU-Gerichtshofes gegenüber Bulgarien und Ungarn, wie die Sprechakt-Ideologie von Brüssel verordnet werden soll. Einem EU-Gerichtshof, der NICHT ÜBER GESELLSCHAFTSPOLITIK entscheiden darf, sondern nur Binnenmarkt-Entscheide zu fällen hat. Alles spannende Themen, die medial viel zu wenig aufgenommen werden.

Regula Stämpfli: Berliner Sozialgerichtsentscheid 19.7.2022 zum “Menschenfleischverkauf”

Die kluge Inge Bell, Zweite Vorsitzende Terre des Femmes Deutschland, die von der Lobby für “Sexarbeit” drei Wochen auf TWITTER unrechtmässig gesperrt war bis ihr Anwalt intervenierte, teilte auf TWITTER das Urteil des Berliner Sozialgerichts, siehe Pressemitteilung https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1227349.php

Hier der TWEET von Inge Bell und eine Kurzzusammenfassung von Regula Stämpfli, Politphilosohin/Bestsellerautorin.

https://twitter.com/ingebellgermany/status/1549817925342724099?s=20&t=74odrkYq1_WMTT5hvT23VA
Inge Bell zum wegweisenden Urteil des Berliner Sozialgerichts punkto Aufenthaltsrecht und Prostitution als Beruf.

Jobcenter darf Prostituierte nicht zur Arbeit zwingen – Zusammenfassung von Regula Stämpfli

Das Sozialgericht Berlin hat in einer Pressemitteilung einen Richtungsentscheid gefällt. Eine Prostituierte hat ihren „Beruf“ aufgegeben und das Jobcenter wollte sie zwingen, diese „freiwillige, selbstverschuldete Beendigung der Erwerbstätigkeit“ entweder wieder aufzunehmen oder das im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechtes garantierte Aufenthaltsbewilligung aufzugeben. Die 32jährige Klägerin aus Bulgarien darf aber nun in Deutschland bleiben, obwohl sie nicht mehr als Prostituierte arbeiten will.

Das Berliner Sozialgericht hat nun festgestellt, dass „Aus der staatlichen Schutzpflicht für die Menschenwürde folge, dass Prostitution als unzumutbar anzusehen sei.“

Der Entscheid erleichtert es den Osteuropäerinnen, aus der Prostitution auszusteigen und in Deutschland zu bleiben. Denn bisher wollten die Jobcenter Frauen dazu zwingen, als Selbständige im Gewerbe weiterhin tätig zu bleiben oder das Aufenthaltsrecht und somit auch das Recht auf Sozialleistungen zu verlieren. Doch das Sozialgericht stellt punkto Menschenwürde fest: „Eine objektiv zumutbare Arbeit, deren Ausübung der Staat von niemanden verlangen kann, werde nicht deshalb zumutbar, weil die Person sie zeitweise ertragen hat.“

Regula Stämpfli nimmt dieses Urteil auf in der Hoffnung, dass das deutschsprachige Feuilleton zur Kenntnis nimmt, dass Prostitution nun auch gerichtlich festgestellt, kein „Job wie jeder andere“ ist.